12. Oktober 2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für den Mietvertrag zwischen Canarymoto S.L. (Vermieter) und dem Mieter.
Sie beziehen sich auf die Vermietung von Motorrädern
.
Für alle anderen Leistungen im Zusammenhang mit den vermieteten Motorrädern (Incentives, organisierte Touren, usw.) gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.


1. Vertragsabschluss

Der Mieter kann das gewünschte Motorrad telefonisch, schriftlich, per Fax, per Internet oder per E-Mail buchen. Er erhält daraufhin vom Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung.


2. Anzahlung – Restzahlung - Kaution

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent, mindestens jedoch der Betrag für eine Einzeltagesmiete aus der Tarifgruppe '3 Tage', fällig.

  • Die Anzahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf eines der angegebenen Konten zu überweisen.
  • Die Buchung wird nur wirksam, wenn der Betrag innerhalb dieser Zeit einem der angegebenen Konten gutgeschrieben wird.
  • Der Restbetrag ist spätestens bei Ãœbernahme des Motorrades zu begleichen.
  • Die Kaution i.H.v. 950,-- € ist bei Ãœbernahme des Motorrades in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen.

3. Leistung und Preis

Die Bestätigung des Vermieters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder vor Ort verlangt, sind zusätzlich zu begleichen.


Der Kunde erhält grundsätzlich das von ihm gebuchte Motorrad. Das Motorrad kann dabei in Farbe und Ausstattung von dem auf der Internetseite oder im Prospekt abgebildeten Modell abweichen. Dies gilt nicht als Leistungsänderung. Sollte es durch Umstände, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, vorkommen, dass ein Motorrad kurzfristig nicht zur Verfügung steht, wird dem Mieter kostenlos ein Motorrad der nächst höheren Kategorie (Gruppe) angeboten. Gehört das vermietete Motorrad zur höchsten Gruppe, wird dem Mieter ein Motorrad aus der selben Gruppe angeboten; ein weitergehender Anspruch auf Ausgleich ist ausgeschlossen.


4. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, eine Rücktrittsgebühr in Höhe der geleisteten Anzahlung zu erheben. Eine darüber hinaus geleistete Restzahlung wird dem Kunden vom Vermieter zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter am vereinbarten Miettermin nicht oder zu spät erscheint.


Bei vorzeitiger Rückgabe des Motorrades durch den Mieter ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Teil des Mietpreises zurück zu erstatten.

Darüber hinaus bleibt es dem Mieter unbenommen, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Umbuchungen von Terminen und/oder Motorrädern sind nur nach Absprache mit dem Vermieter und durch Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag mit nachfolgender Neubuchung möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung wird dabei auf den neuen Mietvertrag angerechnet.


5. Rücktritt durch den Vermieter

Wenn aus Gründen, die außerhalb der Einwirkung des Vermieters liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Katastrophen o.ä.) eine bereits bestätigte Vermietung abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung des vom Mieter bereits bezahlten Betrages. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


Des Weiteren kann ein Mietvertrag vom Vermieter mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn eine oder mehrere der in den Mietbedingungen genannten Pflichten des Mieters nicht erfüllt werden, oder ihnen zuwider gehandelt wird. In Folge wird das Mietmotorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Mietpreises.


6. Einhaltung von Vorschriften

Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt.


7. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften und Fahrberechtigung

Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Kanarischen Inseln geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Mieter wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften das gebuchte Motorrad nicht übernehmen oder muss er es vorzeitig zurückgeben, ist der Vermieter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, geleistete Zahlungen des Mieters zurückzuerstatten.


8. Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Pflege und den technischen Zustand der Motorräder. Eine Haftung ist dabei auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Bei Ausfall eines Motorrades während der Mietdauer bemüht sich der Vermieter um Ersatz. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.


9. Reklamationen

Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Leistungsstörungen und Schäden des gemieteten Motorrades sofort dem Vermieter anzuzeigen und dabei alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten.


10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Santa Cruz de Tenerife (Kanarische Inseln) vereinbart.


11. Schlussbestimmungen

Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.


 

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