8. November 2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für den Vertrag zwischen Canarymoto S.L. und dem Teilnehmer.
Sie beziehen sich auf organisierte Touren.
Für alle anderen Leistungen gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu den organisierten Touren (persönlich, schriftlich, per E-Mail, über die Internetseite oder telefonisch) kommt ein Vertrag zustande, der sowohl für den Teilnehmer als auch für Canarymoto als Anbieter Rechte und Pflichten beinhaltet. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Canarymoto zu kennen, zu verstehen und diese zu akzeptieren.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in der Bestätigung von Canarymoto aufgeführt. Zusagen und Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Canarymoto. Die angebotenen Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt, die ein verkehrssicheres Motorradfahren erlaubt. Die Routen werden hierbei den örtlichen, insbesondere auf Teneriffa regional sehr unterschiedlichen, Wetterbedingungen angepasst, um ein angenehmes Fahren zu ermöglichen. Verhindert das Wetter an einzelnen oder mehreren Tagen eine Tour, bleibt der Vorschlag eines Ersatzprogrammes vorbehalten. Sollten Mehrkosten entstehen, so sind diese nicht im Tour-Preis eingeschlossen.

Für Unterkünfte, Flüge und andere Dienstleistungen tritt Canarymoto als reiner Vermittler auf. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Leistungsträgers. Ein ggf. mit Canarymoto abgeschlossener Motorradmietvertrag stellt eine gesonderte Vertragsvereinbarung dar und steht nicht im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen zu den organisierten Touren. Es gelten die Mietbedingungen und AGB von Canarymoto zur Vermietung von Motorrädern.

3. Teilnehmer und Voraussetzungen
Die Teilnahme an den Touren ist offen für jeden Teilnehmer, der ein Motorrad besitzt oder mietet, die zum Führen erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und mindestens das 23. Lebensjahr erreicht hat.

Jedem Teilnehmer obliegt es selbst festzustellen, ob sein Können, Gesundheitszustand, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Bewältigung der geplanten Route ausreichen. Insbesondere muss der Teilnehmer die Informationen über Fahrkönnen und Schwierigkeitsgrad der Strecke, die Fahrstunden und Kilometer pro Tag der Tour beachten.

Weder den Tourguide noch Canarymoto treffen eine Verpflichtung, das Können, die Gesundheit und die Fähigkeiten der Teilnehmer zu prüfen oder festzustellen.

Der Teilnehmer trägt allein die Verantwortung für sein eigenes oder gemietetes Motorrad.

Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbst mit den gesetzlichen und verkehrsrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen.

Weder der Tourguide noch Canarymoto sind verpflichtet, die Erfüllung dieser erwähnten Voraussetzungen zu überprüfen und können somit in keiner Art und Weise verantwortlich gemacht werden.

Das Tragen eines zugelassenen Helmes ist obligatorisch. Auf Anfrage vermietet Canarymoto auch Motorradbekleidung (siehe Motorradvermietung).

4. Planung und Bestätigung
Nach Eingang der Anmeldung für die entsprechende Tour wird die Teilnahme von Canarymoto eingeplant und nach Erhalt der Zahlung schriftlich bestätigt.

5. Reisedokumente
Jeder Teilnehmer ist für seine gültigen Reisedokumente wie Führerschein, Fahrzeugpapiere, Personalausweis/Reisepass selber verantwortlich.

6. Verstöße
Canarymoto haftet in keiner Weise für das Fehlverhalten der Tour-Teilnehmer und/oder anderer Personen, Unternehmen und Verkehrsteilnehmer. Jeder Teilnehmer fährt für sich und im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Für Verkehrsunfälle haftet der Unfallverursacher, nicht Canarymoto oder der Tourguide oder deren Mitglieder. Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrzeugführers und entziehen sich der Haftung von Canarymoto.

Der Tourguide ist nicht berechtigt und befugt, den Teilnehmern Anweisungen zu geben. Er führt die Teilnehmer über die Strecken und zu den Zielorten. Seine Hinweise sind als Vorschläge zu betrachten. Der Tourguide ist jedoch berechtigt, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen die Sicherheit der Teilnehmer, der gröberen Verletzung von Verkehrsvorschriften oder behördlichen Anweisungen einzelnen Teilnehmern die Weiterfahrt in der Gruppe zu untersagen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des bezahlten Tourpreises.

7. Haftung
Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer die besonderen Gefahren des Motorradfahrens an. Jeder Teilnehmer versichert ausdrücklich und unwiderruflich, dass er Canarymoto und seine Tourguides von jeglicher Haftung frei stellt und diese nicht für seine Sicherheit oder Fahrfehler verantwortlich sind. Insbesondere bei Sturz, jeder Art von Verletzungen und Krankheit, Tod, Verkehrsunfall oder Schäden an seinem Eigentum, seinem Partner oder Partnerin, seiner Familie, seinen rechtlichen Nachfolgern oder Erben stellt der Teilnehmer Canarymoto und seine Tourguides von der Haftung frei. Canarymoto ist nicht haftbar für das Wetter und für subjektive Erfolge (Gruppen-Zusammenstellung, Route, Verkehrsverhältnisse etc.). Sämtliche Ansprüche für diese oder ähnliche Fälle sind ausgeschlossen.

Canarymoto haftet auch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen sind.

Wartezeiten auf der Tour, verursacht durch Wetterbedingungen, behördliche Kontrollen und Anweisungen, Pannen oder unbedingt nötigen Reparaturen an den Motorrädern bedingen in keinen Fall Haftungsansprüche gegenüber Canarymoto oder des Tourguides.

8. Preise und Verträge
Auch wenn Canarymoto der Einfachheit halber die Preise als Gesamtpreise ausweist, setzen sie sich aus verschiedenen Einzelleistungen verschiedener Leistungsträger zusammen. Üblicherweise gelten als jeweilige Einzelleistungen

  1. die organisierte Tour, Fährkosten, Verpflegung während der Tour und Kosten des Tourguides
  2. der Flug
  3. die Unterkünfte
  4. die Motorradmiete

Nicht eingeschlossen sind sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Bestätigung als inklusive angegeben sind, sämtliche Versicherungen und sämtliche Ausgaben persönlicher Natur.

Canarymoto leitet die Zahlungen an die jeweiligen Leistungsträger lediglich durch, ohne selbst als Vertragspartner beteiligt zu sein. Die Verträge mit den Leistungsträger werden zwischen diesen und dem Teilnehmer direkt geschlossen.

9. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung wird dem Teilnehmer eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung zugesandt, die auch gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber die Zahlung bestätigt.

Die Bestätigung beinhaltet nachstehende Einzelleistungen

  1. für die Unterkünfte
  2. für den Flug
  3. für die organisierte Tour
  4. für die Anzahlung bei Anmietung eines Motorrades

Es werden nur Teilnehmer auf die Tour mitgenommen, die die Zahlungen vollständig geleistet haben.

10. Versicherungen
Die Teilnehmer sind nicht durch Canarymoto versichert. Es obliegt jedem Teilnehmer, sich gemäß gesetzlichen und persönlichen Umständen entsprechend, ausreichend selbst zu versichern.

Canarymoto schließt auf Antrag des Teilnehmers kostenfrei für den Teilnehmer eine Reiserücktrittversicherung ab, da die im Tourpreis enthaltenen Kosten für Flug, Unterkünfte und der organisierten Tour von Canarymoto im Voraus bezahlt werden und von den jeweiligen Leistungsträgern nicht zurückerstattet werden. Die Mietbedingungen und die AGB von Canarymoto zur Anmietung von Motorrädern sehen bei Stornierung lediglich den Verfall der Anzahlung vor.

11. Rücktritts - und Änderungsbedingungen

- seitens Canarymoto:

Canarymoto behält sich vor, die Reisen und die Streckenführung je nach Großwetterlage, Witterung und/oder aus Sicherheitsgründen, kurzfristig zu ändern, anzupassen oder zu annullieren.

Liegen Gründe höherer Gewalt vor (z.B. Krieg, terroristische Aktivitäten, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks) oder Umstände, die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann Canarymoto kurzfristig die Tour absagen. Geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Canarymoto kann eine Ersatztour anbieten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Canarymoto ist nicht haftbar für Mehrkosten (z.B. Hotels, Mahlzeiten, Taxi, Flüge usw.), sollte der Start oder das Ende einer Tour durch Unvorhergesehenes oder höherer Gewalt (z.B. wie oben erwähnt) verschoben werden. Bei einem Ausfall des Tourguides vor oder während der Reise durch Unfall, Krankheit oder Sonstigem kann Canarymoto die Tour absagen oder abbrechen, wenn kein angemessener, personeller Ersatz gestellt werden kann. In dem Fall erfolgt eine angemessene Rückerstattung der gezahlten Tour-Kosten.

- durch den Teilnehmer:

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit von der bestätigten Tour zurückzutreten. Die Zahlung ist trotzdem geschuldet und wird für den entstandenen Aufwand eingesetzt.

Der Rücktritt hat nachweisbar schriftlich zu erfolgen. Eine automatisierte Lesebestätigung bei elektronischem Schriftwechsel gilt nicht als Empfangsbestätigung. Der Rücktritt gilt als akzeptiert wenn Canarymoto ihn schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bestätigt hat.

Bereits entrichtete Teilnahmepreise werden nur insoweit zurückerstattet, wie Canarymoto Einzelleistungen nicht bereits bezahlt hat, da die im Tourpreis enthaltenen Kosten für Flug, Unterkünfte und der organisierten Tour von Canarymoto im Voraus bezahlt werden und von den jeweiligen Leistungsträgern nicht zurückerstattet werden. Die Mietbedingungen und die AGB von Canarymoto zur Anmietung von Motorrädern sehen bei Stornierung lediglich den Verfall der Anzahlung vor. Canarymoto ist berechtigt, für zurückerstattbare Beträge eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, die 5% der Gesamtkosten incl. aller Einzelleistungen nicht überschreiten darf.

Wenn der Teilnehmer nicht zur vereinbarten Tour erscheint, nur Teile der Leistungen der Tour in Anspruch nimmt oder die Tour frühzeitig verlässt, z.B. Panne des eigenen (nicht des bei Canarymoto gemieteten) Motorrades, Krankheit, etc., besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein die Tour anzutreten, kann er einen Ersatz-Tourteilnehmer benennen. Es erfolgt eine Vertragsübertragung. Der Ersatz-Tourteilnehmer muss schriftlich bestätigen, dass er bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen an der Reise teilzunehmen und die Bezahlung übernimmt. Canarymoto kann aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Differenzen mit dem Ersatz-Tourteilnehmer aus früheren Vertragsverhältnissen, die Vertragsübertragung ablehnen.

Ersatz-Tourteilnehmer können bis 10 Tage vor Startdatum der Tour benannt werden. Sämtliche bereits ausgestellten Unterlagen und Reise-Dokumente, die sich im Besitz des angemeldeten Teilnehmers befinden, sind unverzüglich Canarymoto zurückzugeben.

Eine Ãœbertragung oder Abtretung des Vertrags auf eine Person ohne die Zustimmung von Canarymoto ist nicht erlaubt.

Bei Umbuchungen, Übertragungen und Änderungen berechnet Canarymoto eine dem Aufwand angemessene Bearbeitungsgebühr, die 5% der Gesamtkosten incl. aller Einzelleistungen nicht überschreiten darf.

Bei spezifischen Dokumenten, die nicht übertragbar auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt sind (z.B. bereits ausgestellte Flugtickets, etc.) ist eine Übertragung nicht möglich! Ggf. hierdurch entstehende Mehrkosten sind von dem Ersatz-Tourteilnehmer selbst zu tragen.

12. Reklamationen
Beanstandungen, Mängel und Reklamationen sind sofort vor Ort Canarymoto oder dem Tourguide von Canarymoto zu melden. Der Teilnehmer hat dabei alles Zumutbare zu tun, um Schäden so gering wie möglich zu halten. Canarymoto kann und wird später gemeldete Beanstandungen, Mängel und Reklamationen nicht mehr berücksichtigten.

13. Fotos
Die Teilnehmer der Touren erklären sich mit der Veröffentlichung und Speicherung von Bildern und Videos der Tour einverstanden, auch wenn die Teilnehmer darauf zu erkennen sind. Der Teilnehmer erhält dafür keinerlei Entschädigung von Canarymoto.

14. Fehler
Canarymoto haftet nicht für Rechenfehler und Druckfehler auf den Unterlagen und auf der Internetseite. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben in den individuellen schriftlichen Vertragsunterlagen.

15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Santa Cruz de Tenerife (Kanarische Inseln) vereinbart.

16. Schlussbestimmungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen organisierte Touren als PDF-Dokument zum ausdrucken

 

 

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